Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X
§§ 33, 35 FamFG
Zur Erzwingung der Anhörung des Kindes durch das Gericht kommt weder die Festsetzung von Ordnungsmitteln nach § 33 III FamFG noch die Festsetzung von Zwangsmitteln nach § 35 I FamFG in Betracht.
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