Aktuelle Gesetzgebung im Gesellschaftsrecht - Ausblick auf das DiRuG

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 5. Juli 2021  erfolgt die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht (Digitalisierungsrichtlinie).  Diese dient insgesamt dem Zweck, durch den Einsatz digitaler Instrumente und Verfahren die Gründung von Gesellschaften und die Errichtung von Zweigniederlassungen europaweit grenzüberschreitend zu vereinfachen, um diese Verfahren im Hinblick auf die Kosten und die Zeit effizienter zu gestalten.

Ab dem 1.8.2022 wird danach insbesondere die Online-Gründung von GmbH – beschränkt auf Bargründungen – möglich sein. Dabei wird es auch die Option geben, ein spezielles Musterprotokoll zu verwenden. Dieses erlaubt jedoch keine „maßgeschneiderten“ Lösungen und wird daher wohl allenfalls für Einpersonen-GmbHs ernsthaft in Betracht kommen. 

Zur technischen Umsetzung richtet die Bundesnotarkammer derzeit ein spezielles Videokommunikationssystem ein. Die Identifizierung kann zB mittels eines deutschen Personalausweises mit eID-Funktion oder einer eID eines anderen Mitgliedstaats mit Sicherheitsniveau „hoch“ erfolgen; zusätzlich ist ein Lichtbildabgleich erforderlich (zB auch mittels eines Reisepasses eines anderen EU-Staats). 

Zweite zentrale Neuerung des DiRUG ist die Möglichkeit, Handelsregisteranmeldungen mittels Beglaubigung im Online-Verfahren abzuwickeln. Zulässig ist dies jedoch nur für Anmeldungen durch Einzelkaufleute, GmbH, AG, KGaA und SE, die Personengesellschaften bleiben einstweilen außen vor.

Schließlich wird die öffentliche Beglaubigung qualifizierter elektronischer Signaturen mittels Videokommunikation durch Notarinnen und Notare ermöglicht werden, wodurch auch die Eintragung von Zweigniederlassungen sowie die Einreichung von Urkunden und Informationen vollständig online erledigt werden können.

 

 

[19]  BGBl. I 2021, S. 3338.
[20]  ABl. L 186 vom 11.07.2019, S. 80.

Mehr aus diesem Rechtsgebiet lesen

31.12.2021

Informationen

Fachlich verantwortlich

Dr. Simon Weiler Notar

Seminare im Fokus

Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen zum Rechtsgebiet Handels- und Gesellschaftsrecht. 

Alle Onlineseminare zu Handels- und Gesellschaftsrecht finden Sie hier

ARBER-Info

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung

FAQ

Fragen und Antworten