Beschlüsse über die Geschäftsführerbestellung mittels elektronischer Unterschriften - Beschlussfassung und Stimmabgabe

Beschlüsse, die Grundlage für eine Veränderung in der Geschäftsführung sind, werden regelmäßig dergestalt dokumentiert, dass sich sämtliche Gesellschafter in Textform mit der zu treffenden Bestimmung oder mit der schriftlichen Abgabe der Stimmen einverstanden erklären (§ 48 Abs. 2 GmbHG). Stimmabgaben einzelner Gesellschafter per E-Mail oder DocuSign sind somit zulässig. Alternativ fertigt der Versammlungsleiter ein Protokoll über die (mündliche) Abstimmung.

 

 

 

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13.07.2023

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