Dr. Simon Weiler Notar
Beschlüsse, die Grundlage für eine Veränderung in der Geschäftsführung sind, werden regelmäßig dergestalt dokumentiert, dass sich sämtliche Gesellschafter in Textform mit der zu treffenden Bestimmung oder mit der schriftlichen Abgabe der Stimmen einverstanden erklären (§ 48 Abs. 2 GmbHG). Stimmabgaben einzelner Gesellschafter per E-Mail oder DocuSign sind somit zulässig. Alternativ fertigt der Versammlungsleiter ein Protokoll über die (mündliche) Abstimmung.
Mehr aus diesem Rechtsgebiet lesen
Dr. Simon Weiler Notar
Dr. Simon Weiler Notar
Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen zum Rechtsgebiet Handels- und Gesellschaftsrecht.
Alle Onlineseminare zu Handels- und Gesellschaftsrecht finden Sie hier
Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung
Fragen und Antworten