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Zwischen Krise und Chance: Karriere im Insolvenz- und Sanierungsrecht

Dieses Interview wurde durch unserem Kooperationspartner iurratio geführt.

 

Wer sich im Insolvenz- und Sanierungsrecht spezialisiert, entscheidet sich für ein Rechtsgebiet, das aktueller kaum sein könnte. Wirtschaftliche Krisen, Restrukturierungen und komplexe Verfahren prägen den Alltag – und stellen gleichzeitig hohe Anforderungen an die juristische Qualifikation.

 

Genau hier setzt der Fachanwaltslehrgang von ARBER Seminare an: praxisnah, strukturiert und eng orientiert an den realen Herausforderungen der Branche.

 

Doch wie sieht ein solcher Lehrgang konkret aus? Was macht ihn besonders – und worauf kommt es wirklich an?

 

Im Gespräch mit iurratio gibt Prof. Dr. Rainer Schackmar, Dozent und Mitentwickler des Fachanwaltslehrgangs persönliche Einblicke, ordnet aktuelle Entwicklungen ein und zeigt, warum dieses Rechtsgebiet so dynamisch ist. Im Interview gibt er persönliche Einblicke, ordnet aktuelle Entwicklungen ein und zeigt, warum dieses Rechtsgebiet so dynamisch ist.

 

Ein Rechtsgebiet mit vielen Facetten

 

Der Einstieg ins Gespräch macht schnell deutlich: Insolvenz- und Sanierungsrecht ist weit mehr als nur die Insolvenzordnung.

 

Herr Prof. Dr. Schackmar, Sie sind Dozent und Mitentwickler des Fachanwaltslehrgangs Insolvenz- & Sanierungsrecht bei ARBER Seminare – was hat Sie persönlich an diesem Rechtsgebiet besonders gereizt?

 

Das Insolvenz- und Sanierungsrecht bietet den Reiz, dass man sich nicht nur mit der Insolvenzordnung befasst, sondern auch mit vielen anderen Rechtsgebieten, z. B. Vertrags-, Kreditsicherungs-, Gesellschafts- und internationalem Recht. Da ich an der Hochschule seit vielen Jahren die Vorlesungen im Schwerpunkt Sanierungs- und Insolvenzmanagement halte und die Studierenden bei der Suche nach Praktikantenplätze unterstütze, unterhalte ich sehr enge Kontakte zu vielen Anwaltskanzleien, die sich auf das Insolvenz- und Sanierungsrecht spezialisiert haben. Aus diesen Kooperationen ergeben sich für mich interessante Einblicke in die Praxis, die zur gemeinsamen Betreuung von Seminar- und Abschlussarbeiten im Insolvenz- und Sanierungsrecht führen und die zeigen, dass gerade dieses Rechtsgebiet sehr nah am Puls der Zeit ist.

 

Seine Antwort zeigt: Wer sich in diesem Bereich bewegt, arbeitet immer auch interdisziplinär – und nah an den wirtschaftlichen Entwicklungen.

 

Steigender Bedarf in bewegten Zeiten

 

Dass das Rechtsgebiet aktuell besonders relevant ist, zeigt sich auch in den Zahlen und Entwicklungen der letzten Jahre.

 

Was macht das Insolvenz- und Sanierungsrecht aus Ihrer Sicht heute besonders spannend – gerade im Vergleich zu anderen Fachanwaltsgebieten?

 

Beim Insolvenz- und Sanierungsrecht kommt es in der heutigen Zeit besonders darauf an, Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlichen Krise befinden, vor einer Auflösung zu bewahren und stattdessen zu sanieren. Da die Zahl der Firmenpleiten mit mehr als 4500 Fällen im ersten Quartal 2026 auf den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren gestiegen ist, besteht in diesem Rechtsbereich ein enormer Bedarf zum einen an juristischer Beratung im Vorfeld eines eventuellen Insolvenzverfahrens und zum anderen an juristischer Expertise bei der Durchführung von Insolvenzverfahren. Daher suchen auch Anwaltskanzleien, die sich auf das Insolvenz- und Sanierungsrecht spezialisiert haben, intensiv nach qualifizierten Jurist:innen, die über entsprechende Kenntnisse verfügen oder sich für dieses Rechtsgebiet interessieren.

 

Die Entwicklung macht deutlich: Spezialisierung ist hier nicht nur sinnvoll – sondern zunehmend gefragt.

 

Lernen mit System – und Praxisbezug

 

Ein Blick in den Lehrgang zeigt, dass hinter dem Konzept eine klare didaktische Idee steht.

 

Sie haben den Lehrgang maßgeblich mitentwickelt: Welche Leitidee oder welches didaktische Konzept steckt dahinter?

 

Der Lehrgang ist so konzipiert, dass er sich sowohl für Jurist:innen, die bereits über Berufserfahrung in diesem Gebiet verfügen, als auch für Jurist:innen, die erst am Anfang ihrer praktischen Tätigkeit stehen, eignet. In didaktischer Hinsicht sind die einzelnen Themengebiete so aufgebaut, dass stets zunächst die Grundlagen vermittelt und anschließend die praxisrelevanten und aktuellen Rechtsfragen anhand der aktuellen Rechtsprechung vertieft werden. Dabei werden auch stets relevante Fallgestaltungen ausführlich besprochen. Darüber hinaus legen alle Referent:innen Wert auf eine interaktive Teilnahme, die aufgrund der Durchführung des Lehrganges in Präsenz gut ermöglicht wird. Somit versuchen wir, die Teilnehmer:innen zu motivieren, Fragen zu stellen und eigene Erfahrungen aus Praxisfällen mit einzubringen. ARBER Seminare und ich selbst als Referent haben in anderen Fachanwaltslehrgängen die Erfahrung gesammelt, dass sich der Lehrstoff durch die interaktive Vermittlung viel besser bei den Teilnehmern:innen einprägt und die Klausuren deutlich besser ausfallen, als wenn der Lehrstoff nur vorgetragen und passiv aufgenommen wird.

 

Hier wird klar: Lernen bei ARBER bedeutet nicht nur Zuhören – sondern Mitdenken, Mitdiskutieren und Anwenden.

 

Ein anderer Ansatz: erst verstehen, dann juristisch einordnen

 

Eine Besonderheit des Lehrgangs zeigt sich schon im Aufbau.

 

Was unterscheidet den Fachanwaltslehrgang bei ARBER Seminare von anderen Anbietern auf dem Markt?

 

Eine didaktische Besonderheit dieses Kurses besteht darin, dass die betriebswirtschaftlichen Inhalte zu Beginn des Lehrgangs vor den juristischen Inhalten behandelt werden. Damit wird gewährleistet, dass den Teilnehmern:innen die finanziellen Aspekte, z.B. Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, bereits bekannt sind, wenn diese bei der Beurteilung rechtlicher Fragen relevant sind. Zum anderen verfolgt der Lehrgang das Ziel, auch für Wirtschaftsjurist:innen und Steuerexperten eine ansprechende Weiterbildung anzubieten, da diese in großer Zahl in den Insolvenzkanzleien die Verfahren maßgeblich mit bearbeiten und teilweise selbst als Insolvenzverwalter:innen bestellt werden.

Ein Ansatz, der zeigt: Praxis beginnt beim Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge.

 

Inhalte, die wirklich gebraucht werden

 

Der Lehrgang orientiert sich eng an dem, was in der Praxis aktuell gefragt ist.

 

Welche Inhalte oder Themenbereiche stehen aktuell besonders im Fokus – und warum?

 

Zunächst einmal stellen wir sicher, dass die Vorgaben der Fachanwaltsordnung eingehalten werden, nach der alle aufgelisteten Bereiche des Fachgebiets Insolvenz- und Sanierungsrecht behandelt werden müssen. Da jedoch nahezu alle Referenten:innen erfahrene Praktiker aus Insolvenzkanzleien oder der Justiz sind und sich auf gewisse Themenbereiche spezialisiert haben, werden sie die jeweils aktuellen Spezialprobleme behandeln. Für das Thema Insolvenzanfechtung haben wir sogar zwei vollständige Seminartage vorgesehen, da dieses Thema in jüngster Zeit sehr stark in den Fokus bei Insolvenzverfahren gerückt ist und hierzu eine umfangreiche und detaillierte Rechtsprechung vorliegt. Des Weiteren haben wir dem Thema Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren einen eigenen Seminartag gewidmet, obwohl dieses Thema nicht ausdrücklich in der Fachanwaltsordnung erwähnt wird. Die Praxis zeigt jedoch, dass in letzter Zeit vermehrt Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchgeführt werden und sich dieses Verfahren fast schon zum Standardinstrument der Sanierung entwickelt hat.

 

Wandel im Fokus: von Insolvenz zur Sanierung

 

Ein zentrales Thema zieht sich durch das gesamte Interview: Veränderung.

 

Insolvenz- und Sanierungsrecht gilt als besonders dynamisch. Wie spiegeln sich aktuelle Entwicklungen im Lehrgangskonzept wider?

 

Da allgemein eine Welle von Restrukturierungen erwartet wird, verschiebt sich die rechtliche Bedeutung von der reinen Insolvenz hin zur Sanierung, wobei diese immer häufiger vor der Insolvenz stattfindet. Dabei nimmt das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) eine Schlüsselrolle ein. Diesem Umstand tragen wir dadurch Rechnung, dass der Lehrgang zum einen ein gesondertes, rechtliches Modul allein zum Restrukturierungs- und Insolvenzplan enthält. Da das StaRUG die Unternehmen zu einer Krisenfrüherkennung verpflichtet, befasst sich zum anderen auch eines der betriebswirtschaftlichen Module ausschließlich mit dem Restrukturierungs- und Insolvenzplan sowie mit der übertragenden Sanierung. Aber auch bei dem Thema der grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren lässt sich eine enorme Dynamik feststellen, so dass wir in dem entsprechenden Modul die aktuellen Entwicklungen gerade innerhalb der EU behandeln werden.

 

Perspektiven für die Praxis

 

Zum Abschluss richtet sich der Blick nach vorn – sowohl auf die Karrierechancen als auch auf die Entwicklung des Berufsbildes.

 

Wenn Sie einen Blick in die Zukunft werfen: Wie wird sich das Berufsbild des Fachanwalts für Insolvenz- und Sanierungsrecht in den nächsten Jahren verändern?

 

Wie die jetzige Praxis schon zeigt, werden für den Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht die Verfahren in Eigenverwaltung gegenüber den klassischen Verfahren an Bedeutung zunehmen. Gleichzeitig werden die Anforderungen durch komplexere Verfahren deutlich steigen und mehr betriebswirtschaftliches Know-how vorausgesetzt. In diesem Zusammenhang wird es auch zu einem stärkeren Einsatz von spezieller Computersoftware und KI-basierten Programmlösungen kommen. Daneben wird es vermutlich auch eine stärkere Spezialisierung der Fachanwälte auf bestimmte Branchen geben. Darüber hinaus werden aufgrund der Globalisierung und internationaler Unternehmensstrukturen die Bedeutung und Häufigkeit grenzüberschreitender Insolvenzverfahren ansteigen.

 

Fazit

 

Das Gespräch mit Prof. Dr. Schackmar macht deutlich:
Der Fachanwaltslehrgang im Insolvenz- und Sanierungsrecht bei ARBER Seminare ist nicht nur fachlich fundiert, sondern konsequent an der Praxis und den aktuellen Entwicklungen ausgerichtet.

 

Ein Lehrgang für alle, die nicht nur Wissen erwerben, sondern sich strategisch in einem der dynamischsten Rechtsgebiete positionieren möchten.

 

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29.05.2026

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Fachlich verantwortlich

Prof. Dr. Rainer Schackmar

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