Cornel Pottgiesser FA f. Handels- u. GesR
Sachverhalt:
Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin eines Steinbruchs, den sie an die Antragstellerin verpachtet hat. Ein zweiter Steinbruch in der Nähe ist an die E. verpachtet. Durch eine Kündigung des Pachtvertrags versuchte die Antragsgegnerin, die Antragstellerin in ein Gemeinschaftsunternehmen mit E. zu drängen. Das Bundeskartellamt verhängte daraufhin gegen die Antragsgegnerin Geldbußen wegen Verstoßes gegen §§ 1, 21 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Während eines Schiedsverfahrens kündigte die Antragsgegnerin erneut. Sie wollte den Preiskampf zwischen den beiden Pächtern beenden, um so höhere Pachteinnahmen zu erzielen. Das Schiedsgericht sah in der erneuten Kündigung keinen Verstoß gegen § 21 Abs. 3 Nr. 2, § 19 Abs. 2 Nr. 1, § 1 GWB. Es gab der Räumungsklage statt und wies die auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung und Verlängerung des Pachtvertrags gerichtete Widerklage der Antragstellerin ab.
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