Prof. Dr. Patrick Gödicke RiOLG, Frankfurt a.M./Karlsruhe

Dokumentation und DS-GVO

Das höchstrichterlich noch nicht geklärte Verhältnis zwischen den (vertraglichen) Ansprüchen auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen und den (gesetzlichen) Ansprüchen auf Datenauskunft (vgl. Vorlage-Beschluss des BGH vom 29.03.2022, VI ZR 1352/20, beim EuGH anhängig unter

C-307/22) wirft nicht nur Fragen zur Kostenpflicht, sondern vor allem auch zu Kongruenz und Inkongruenz des jeweiligen Anspruchsinhalts auf, angesichts der heterogenen Trägerlandschaft aber auch zur generellen Anwendbarkeit der

DS-GVO.

 

  

 

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13.07.2023

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