Kein Prozess ohne Dokumentation. Wichtig daher zum einen, überhaupt die Dokumentation in Händen zu halten, was unter Geltung der DS-GVO neue Fragen aufwirft. Wichtig aber auch, ihren Beweiswert richtig einzustufen, um das Prozessrisiko realistisch einschätzen zu können.
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Prof. Dr. Patrick Gödicke RiOLG, Frankfurt a.M./Karlsruhe
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