Per Theobaldt, M.A. FA f. SozR, FA f. ArbR u. FA f. HGR

2. SGB V § 51: Nachholung der Ermessensausübung im Widerspruchsbescheid

Das Sozialgericht hat die rechtlichen Voraussetzungen, unter denen die Krankenkasse Versicherten im Krankengeldbezug eine Frist zur Stellung eines Antrags auf Leistungen zur medizinischen Reha stellen kann, im Einzelnen dargelegt und zutreffend ausgeführt, dass und aus welchen Gründen diese Voraussetzungen beim Kläger erfüllt waren. Gleichermaßen zutreffend hat es dargelegt, dass die Entscheidung der Beklagten mit der im Widerspruchsbescheid nachgeholten Ermessensentscheidung auch keine Ermessensfehler erkennen lässt. 


Das SG Freiburg, Urteil vom 24.07.2020 - S 19 KR 2432/18 - wies die Klage ab, das LSG die Berufung zurück.
 

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01.12.2022

Informationen

LSG Baden-Württemberg
Urteil/Beschluss vom 25.10.2021
Aktenzeichen: L 4 KR 2522/20

Fachlich verantwortlich

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