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Volker Albrecht RA, FA f. SozR u. FA f. Stra

Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) bei anonym/vertraulich geborenen Kindern

Anonym/vertraulich geborenen Kindern steht grundsätzlich ein Anspruch auf sozialrechtliches Kindergeld zu, da sie wegen Unkenntnis von den leiblichen Eltern einer Vollwaise gleichzusetzen sind. Gleiches gilt bei Ablegen des Kindes in einer Babyklappe.

 

SG Karlsruhe, Urteil vom 19.02.2026 – S 9 KG 2096/25 –

 

Lediglich die Beratungsperson der Beratungsstelle, die den Nachweis für die Herkunft des Kindes erstellt, kennt den tatsächlichen Namen der Schwangeren und prüft deren Identität. Die Beratungsperson unterliegt jedoch u. a. nach § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a StPO als Berufsgeheimnisträger einem Zeugnisverweigerungsrecht.

 

Maßgeblich ist, ob das Gericht die Identität der Kindsmutter ermitteln kann (vorliegend verneint). Unerheblich ist dagegen, dass das Kind die Identität seiner Mutter frühestens ab dem 16. Lebensjahr unter gewissen Voraussetzungen in Erfahrung bringen könnte.

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12.05.2026

Informationen

SG Karlsruhe
Urteil/Beschluss vom 19.02.2026
Aktenzeichen: S 9 KG 2096/25

Fachlich verantwortlich

Volker Albrecht RA, FA f. SozR u. FA f. Stra

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