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Volker Albrecht RA, FA f. SozR u. FA f. Stra

Kostensenkungsaufforderung setzt kein schlüssiges Konzept für die KdU voraus

Die Auffassung, eine Kostensenkungsaufforderung sei nur dann wirksam, wenn ihr ein schlüssiges Konzept zugrunde liege, teilt der 10. Senat des Sächsischen LSG ausdrücklich nicht – ebenso wenig der 4. Senat (Az. L 4 AS 107/20).

 

Die Wirksamkeit einer Kostensenkungsaufforderung setzt nicht voraus, dass ihr im Zeitpunkt des Erlasses ein schlüssiges Konzept zugrunde liegt (vgl. BSG, Urteil vom 28.02.2024 – B 4 AS 18/22 R).

Leistungsberechtigte, die seit Jahren lediglich abgesenkte Mietkosten erhalten und dennoch nicht umziehen, bedürfen keines zusätzlichen Schutzes durch erneute Kostensenkungsaufforderungen.

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13.01.2026

Informationen

Sächsisches LSG
Urteil/Beschluss vom 10.09.2025
Aktenzeichen: L 10 AS 637/21

Fachlich verantwortlich

Volker Albrecht RA, FA f. SozR u. FA f. Stra

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