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Volker Albrecht RA, FA f. SozR u. FA f. Stra

Krankenkasse muss Abnehmspritze Mounjaro (Tirzepatid) nicht zahlen

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) das Medikament Mounjaro (Tirzepatid) außerhalb der Zulassung nicht übernehmen muss. So muss die gesetzliche Krankenversicherung Tirzepatid zur Behandlung einer Hormonstörung und Adipositas nicht finanzieren.

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07.07.2026

Informationen

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Urteil/Beschluss vom 28.04.2026
Aktenzeichen: L 16 KR 161/26 B ER

Fachlich verantwortlich

Volker Albrecht RA, FA f. SozR u. FA f. Stra

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