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Volker Albrecht RA, FA f. SozR u. FA f. Stra

Pflicht zur frühzeitigen Arbeitssuchendmeldung auch bei fristloser Kündigung

Arbeitssuchendmeldung

 

Die Obliegenheit zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung nach § 38 Abs 1 S 2 SGB III besteht auch im Falle fristloser Kündigungen. Schließt sich Arbeitslosigkeit nicht unmittelbar an, gilt dies jedenfalls dann, wenn prognostisch die spätere Geltendmachung eines Arbeitslosengeldanspruchs nicht ausgeschlossen ist.

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13.01.2026

Informationen

SG Nordhausen
Urteil/Beschluss vom 06.11.2025
Aktenzeichen: S 18 AL 653/24

Fachlich verantwortlich

Volker Albrecht RA, FA f. SozR u. FA f. Stra

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