Volker Albrecht RA, FA f. SozR u. FA f. Stra

Kein PC/ Drucker für die Erstellung von Bewerbungen

Die Anschaffung eines PCs sowie Druckers für die berufliche Eingliederung ist nicht notwendig, denn die Selbstinformationseinrichtungen im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit würden kostenlos zur Verfügung stehen und könnten für die Erstellung von Bewerbungen verwendet werden.

 

Eine Erstausstattung ( § 24 Abs. 3 SGB II ) kommt nicht in Betracht und ein Härtefallmehrbedarf ( § 21 Abs. 6 SGB II ) scheidet aus, wenn der Antragsteller nicht nachweist, warum eine darlehensweise Gewährung unzumutbar wäre

 

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16.04.2025

Informationen

LSG Baden-Würtemberg
Urteil/Beschluss vom 29.11.2024
Aktenzeichen: L 12 AS 2865/24

Vorinstanzen


Urteil/Beschluss vom 15.06.2025
Aktenzeichen:

Fachlich verantwortlich

Volker Albrecht RA, FA f. SozR u. FA f. Stra

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17.02.2025

Volker Albrecht RA, FA f. SozR u. FA f. Stra

Sozialrecht - Sozialhilfeträger muss auch Leistungen für die Vergangenheit erbringen

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