Volker Albrecht RA, FA f. SozR u. FA f. Stra
Die Anschaffung eines PCs sowie Druckers für die berufliche Eingliederung ist nicht notwendig, denn die Selbstinformationseinrichtungen im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit würden kostenlos zur Verfügung stehen und könnten für die Erstellung von Bewerbungen verwendet werden.
Eine Erstausstattung ( § 24 Abs. 3 SGB II ) kommt nicht in Betracht und ein Härtefallmehrbedarf ( § 21 Abs. 6 SGB II ) scheidet aus, wenn der Antragsteller nicht nachweist, warum eine darlehensweise Gewährung unzumutbar wäre
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Per Theobaldt, M.A. FA f. SozR, FA f. ArbR u. FA f. HGR
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