Per Theobaldt, M.A. FA f. SozR, FA f. ArbR u. FA f. HGR

SGB V: Cannabinoide: § 31 Inhalt der ärztlichen Einschätzung

Unabhängig von der Therapiehoheit des behandelnden Vertragsarztes muss die ärztliche Einschätzung nach dem Gesetzeswortlaut die zu erwartenden Nebenwirkungen der zur Verfügung stehenden allgemein anerkannten, dem medizinischen Standard entsprechende Leistungen darstellen. Ferner muss die Einschätzung den Krankheitszustand des Versicherten dokumentieren und eine Abwägung enthalten, mit der zum Ausdruck gebracht wird, ob, inwieweit und warum eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Anwendung kommen kann (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.2021 - L 11 KR 436/20).

Sozialgericht Berlin, Gerichtsbescheid vom 04.03.2019 - S 9 KR 80/17 - wies die Klage ab, das LSG die Berufung zurück.

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13.07.2023

Informationen

LSG Berlin-Brandenburg
Urteil/Beschluss vom 08.09.2022
Aktenzeichen: L 1 KR 118/19; Nichtzulassungsbeschwerde anhängig: B 1 KR 88/22 B

Fachlich verantwortlich

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