Volker Albrecht RA, FA f. SozR u. FA f. Stra

Kein Anspruch auf Bekleidung und Wohnungserstausstattung für Inhaftierte

Wer in der Justizvollzugsanstalt (JVA) eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt, hat keinen Anspruch auf Bekleidung und Wohnungserstausstattung vom Sozialhilfeträger (§§ 31 u. 67 SGB XII).

 

Der Sozialhilfeträger muss für Inhaftierte keine einmaligen Bedarfe wie Bekleidung oder Wohnungserstausstattung bezahlen, wenn die Justizvollzugsanstalt Bekleidung und Möbel bereit stellt.

 

Mehr aus diesem Rechtsgebiet lesen

16.04.2025

Informationen

LSG Baden-Württemberg
Urteil/Beschluss vom 18.04.2024
Aktenzeichen: L 7 SO 376/24

Vorinstanzen


Urteil/Beschluss vom 15.06.2025
Aktenzeichen:

Fachlich verantwortlich

Volker Albrecht RA, FA f. SozR u. FA f. Stra

Seminare im Fokus

Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen zum Rechtsgebiet Sozialrecht. 

Alle Onlineseminare zu Sozialrecht finden Sie hier

ARBER-Info

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung

FAQ

Fragen und Antworten