Per Theobaldt, M.A. FA f. SozR, FA f. ArbR u. FA f. HGR

SGB V: NUB - Haarentfernung durch Laser (IPL-Epilation)

Bei einer Haarentfernung durch Laser (IPL-Epilation) handelt es sich um eine neue Behandlungsmethode, für die es an der erforderlichen positiven Empfehlung des GBA fehlt. Es finden sich keinerlei Anhaltspunkte dafür, die es rechtfertigen, ein Systemversagen anzunehmen. Hinzu kommt, dass es zugelassene wirksame Behandlungsmethoden (Nadelepilation) für die betreffende Krankheit gibt. 

 

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31.10.2021

Informationen

LSG Niedersachsen-Bremen
Urteil/Beschluss vom 29.10.2019
Aktenzeichen: L 4 KR 457/16

Fachlich verantwortlich

Per Theobaldt, M.A. FA f. SozR, FA f. ArbR u. FA f. HGR

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