----- Body: -----

Volker Albrecht RA, FA f. SozR u. FA f. Stra

Sturz von der Klinik-Toilette kann unfallversichert sein

Unfallversicherungsschutz besteht bei einer Verletzung infolge einer krankenhaustypischen Gefahr oder unzureichender Sicherungsmaßnahmen


Die Klägerin wurde in der Schlaganfallstation (Stroke Unit) eines Krankenhauses wegen einer Hirnblutung mit Sprachstörungen und Halbseitenlähmung auf Kosten einer Krankenkasse stationär behandelt. Am Unfalltag begleitete sie ein Pfleger ins Badezimmer, verließ aber den Raum, als die Klägerin auf der Toilette saß. Während des Badezimmeraufenthalts stürzte sie und verletzte sich am rechten Arm.


Das Begehren auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls blieb bei der Beklagten und den Vorinstanzen erfolglos. 

 

Das Bundessozialgericht hat den Rechtsstreit an das Landessozialgericht zurückverwiesen. Zwar ist ein Toilettengang grundsätzlich der privaten Sphäre zuzurechnen. 

Unfallversicherungsschutz kann aber bestehen, wenn die Verletzung infolge einer krankenhaustypischen Gefahr oder unzureichender Sicherungsmaßnahmen eingetreten ist. Hierzu wird die Vorinstanz noch die nötigen Feststellungen zu treffen haben.

 

Mehr aus diesem Rechtsgebiet lesen

04.08.2025

Informationen

BSG
Urteil/Beschluss vom 17.06.2025
Aktenzeichen: B 2 U 6/23 R

Fachlich verantwortlich

Volker Albrecht RA, FA f. SozR u. FA f. Stra

Seminare im Fokus

Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen zum Rechtsgebiet Sozialrecht. 

Alle Onlineseminare zu Sozialrecht finden Sie hier

ARBER-Info

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung

FAQ

Fragen und Antworten