Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR

Abwägungserheblichkeit von Immis-sionen bei Überplanung einer vor-handenen Gemengelage

1. Eine erhebliche auf ein Baugebiet einwirkende Lärmvorbelastung ist nicht nur bei erstmaliger Ausweisung eines dem Wohnen dienen Baugebiets, sondern auch dann zu ermitteln und in die Abwägung einzustellen, wenn die Überplanung einer bestehenden Gemengelage eine Intensivierung der Wohnnutzung erwarten lässt.

 

 

 

2. Das kann auch bei der Änderung eines Kerngebiets mit zugelassenem Wohnen in den Obergeschossen zu einem Mischgebiet der Fall sein

 

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31.10.2021

Informationen

Nds. OVG
Urteil/Beschluss vom 09.09.2020
Aktenzeichen: Az. 1 KN 71/18

Fachlich verantwortlich

Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR

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