Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR

Abwägungserheblichkeit von privatrechtlichen Baubeschränkungen und Grunddienstbarkeiten im Plangebiet bei Überplanung mittels Angebotsbebauungsplan

Überplant eine Gemeinde mittels eines Angebotsbebauungsplans ein Grundstück, das mit privatrechtlichen Baubeschränkungen und Grunddienstbarkeiten belegt ist, muss sie diese auch dann nicht in ihre Abwägung einstellen, wenn der Plan eine über die Beschränkungen hinausgehende Bebauung ermöglicht. Denn die Ausnutzbarkeit des Plans, das baurechtliche Dürfen, steht unter dem Vorbehalt des privatrechtlichen Könnens. Der Bebauungsplan setzt nur den Rahmen, in dem sich der jeweilige Grundstückseigentümer unter vollständiger Beachtung der privatrechtlichen Grenzen seines Eigentums bewegen darf.

 

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01.12.2022

Informationen

OVG Lüneburg
Urteil/Beschluss vom 12.05.2022
Aktenzeichen: 1 KN 14/20

Fachlich verantwortlich

Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR

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