Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR

Drittwiderspruch – Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung – Vollziehbarkeit – Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO

Ist verwaltungsgerichtlich die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs (Drittwiderspruch) gegen eine (hier immissionsschutzrechtliche) Genehmigung angeordnet worden und ist diese Genehmigung danach, insbesondere zwecks Behebung der gerichtlich aufgezeigten Mängel, geändert worden, ohne dass dadurch zugleich das betroffene Vorhaben wesentlich verändert worden ist, so kann die Genehmigungsbehörde ihren geänderten Genehmigungsbescheid nicht selbst für sofort vollziehbar erklären. Sie bzw. der von der Genehmigung Begünstigte ist gehalten, insoweit einen Abänderungsantrag nach § 80 Abs. 7 VwGO zu stellen. Hieran wird auch in Ansehung der abweichenden bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Planfeststellungsrecht, festgehalten.

Mehr aus diesem Rechtsgebiet lesen

06.12.2024

Informationen

Nds. OVG
Urteil/Beschluss vom 28.07.2023
Aktenzeichen: 12 MS 89/22

Fachlich verantwortlich

Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR

Seminare im Fokus

Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen zum Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. 

Alle Onlineseminare zu Verwaltungsrecht finden Sie hier

ARBER-Info

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung

FAQ

Fragen und Antworten