Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR

Verbandsklagebefugnis einer erst nach Klageerhebung anerkannten Umweltvereinigung

Die für die Rechtsbehelfsbefugnis von Umweltvereinigung nach § 2 Abs. 1

S. 1 UmwRG erforderliche Anerkennung nach § 3 UmwRG ist eine Sachentscheidungsvoraussetzung, die nicht bei Einlegung des Rechtsbehelfs, sondern am Schluss der letzten mündlichen Verhandlung oder in den Fällen einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts vorliegen muss.

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06.10.2023

Informationen

BVerwG
Urteil/Beschluss vom 14.09.2022
Aktenzeichen: 9 C 24/21

Fachlich verantwortlich

Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR

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