Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR
Die für die Rechtsbehelfsbefugnis von Umweltvereinigung nach § 2 Abs. 1
S. 1 UmwRG erforderliche Anerkennung nach § 3 UmwRG ist eine Sachentscheidungsvoraussetzung, die nicht bei Einlegung des Rechtsbehelfs, sondern am Schluss der letzten mündlichen Verhandlung oder in den Fällen einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts vorliegen muss.
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