Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR

Anforderungen an die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen als Dauergrünland

1. Ein Beurteilungsspielraum bei der Konkretisierung des unionsrechtlichen Dauergrünlandbegriffs steht der Bewilligungsbehörde nicht zu.

 

 

 

2. Die Anerkennung einer (Teil-)Fläche als Dauergrünland setzt eine entsprechende effektive Nutzung voraus; das Vegetationsbild einer mehrjährigen Sukzession verholzender Pflanzen steht der Annahme einer solchen Nutzung ebenso entgegen wie ein flächenhaft vorherrschender Aufwuchs von Nichtfutterpflanzen.

 

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31.12.2021

Informationen

BVerwG,
Urteil/Beschluss vom 30.03.2021
Aktenzeichen: Az. BVerwG 3 C 7.20

Fachlich verantwortlich

Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR

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