Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR

Artenschutzrechtliches Tötungsrisiko – gerichtliche Ermittlungstiefe

1. Kann die Beurteilung der Behörde, das Tötungsrisiko für bestimmte Arten sei nicht signifikant erhöht, aufgrund unterschiedlicher fachlich fundierter Aussagen nicht abschließend beurteilt werden, ist auch das Gericht nicht zu weiteren Ermittlungen gezwungen.

 

2. Fehlt es in den einschlägigen Fachkreisen und der einschlägigen Wissenschaft an allgemein anerkannten Maßstäben und Methoden für die fachliche Beurteilung, so ist es dem Gericht erlaubt, seiner Entscheidung insoweit die Einschätzung der Behörde zu der fachlichen Frage zu Grunde zu legen, wenn diese auch aus gerichtlicher Sicht plausibel ist.

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14.07.2023

Informationen

VGH Kassel 3 B 2142/21.T
Urteil/Beschluss vom 31.03.2022
Aktenzeichen: 3 B 2142/21.T

Fachlich verantwortlich

Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR

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