----- Body: -----

Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR

Bauplanungsrecht, Lärmgrenze der Gesundheitsgefahr

1. Der Senat hält daran fest, dass die Grenze der Gesundheitsgefahr für Wohngebiete (jedenfalls) regelmäßig bei einem äquivalenten Dauerschallpegel von etwa 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts beginnt.

 

2. Es kann im Normenkontrollverfahren offen bleiben, an welchem technischen Regelwerk – mit ggf. welchen Modifizierungen – die Berechnung und Bewertung von Lärmimmissionen öffentlicher Parkplätze auszurichten ist. Jedenfalls bestimmen die Maximalwerte der TA Lärm für kurzzeitige Geräuschspitzen insoweit nicht die grundrechtsrelevante Zumutbarkeitsschwelle. 

 

3. Die Annahmen in der Bayerischen Parkplatzlärmstudie von 2007 betreffend die Schallleistungspegel für das Türenschließen bei PKW sind nicht mehr aktuell.

Mehr aus diesem Rechtsgebiet lesen

23.03.2026

Informationen

OVG NRW
Urteil/Beschluss vom 24.10.2025
Aktenzeichen: 10 B 1003/25.NE

Fachlich verantwortlich

Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR

Seminare im Fokus

Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen zum Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. 

Alle Onlineseminare zu Verwaltungsrecht finden Sie hier

ARBER-Info

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung

FAQ

Fragen und Antworten