Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR
Bei der Prüfung, ob ein beschleunigtes Verfahren nach §§ 13b, 13a Abs. 1 S. 5 BauGB zulässig ist oder ob Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks eines Natura-2000-Gebiets bestehen, dürfen Abschwächungsmaßnahmen i. S. v. Art. 6 Abs. 3 FFH-RL nicht berücksichtigt werden.
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