Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR

Bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss – Rücknahme oder Widerruf

1. Eine anerkannte Umweltvereinigung ist nach dem UmwRG klagebefugt für eine Klage auf Rücknahme oder Widerruf eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses.

 


2. Die Präjudizielle Wirkung der Rechtskraft eines Urteils, mit dem die Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss als unbegründet abgewiesen worden ist steht einem Anspruch auf Rücknahme dieses Planfeststellungsbeschlusses entgegen.

 


3. Die Aufrechterhaltung eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses, der ohne die erforderliche Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem wasserrechtlichen Verschlechterungsverbot erlassen worden ist, führt nicht zu einem unionsrechtlich unerträglichen Zustand. Die flexiblen Instrumente des Wasserrechts sind grundsätzlich geeignet und ausreichend, um die unionsrechtlichen Anforderungen der WRRL zu erfüllen.

 

Mehr aus diesem Rechtsgebiet lesen

31.08.2021

Informationen

BVerwG
Urteil/Beschluss vom 23.06.2020
Aktenzeichen: 9 A 22.19

Fachlich verantwortlich

Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR

Seminare im Fokus

Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen zum Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. 

Alle Onlineseminare zu Verwaltungsrecht finden Sie hier

ARBER-Info

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung

FAQ

Fragen und Antworten