Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR

Lärmemissionskontingente in einem Industriegebiet

Die Lärmemissionskontingentierung eines Industriegebiets ist von § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BauNVO nur gedeckt, wenn ein Teilgebiet von einer Emissionsbeschränkung ausgenommen wird. Dies gilt sowohl für planinterne Gliederungen nach § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BauNVO als auch für planexterne Gliederungen nach § 1 Abs. 4 S. 2 BauNVO. 

 

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30.04.2022

Informationen

BVerwG
Urteil/Beschluss vom 18.02.2021
Aktenzeichen: 4 CN 5.19

Fachlich verantwortlich

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