Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR

Verfahrensfehler und Abwägungsmängel eines Regionalplans – Bedeutung für die Wirksamkeit eines BPlans – Datteln 4 – Standortfestlegung für raumbedeutsame Nutzung

 

1. Beachtliche Verfahrensfehler oder Abwägungsmängel bei der zielförmigen Festlegung eines Standorts für eine raumbedeutsame Nutzung in einem Regionalplan können zur Unwirksamkeit eines Bebauungsplans führen, der diese Standortvorgabe übernimmt.

2. Je erheblicher die Auswirkungen der beabsichtigten Änderung eines Raumordnungsplans auf die Umwelt sind und je dringender das sich daraus ergebende Bedürfnis nach planerischer Konfliktbewältigung voraussichtlich sein wird, desto eher sind umfängliche und ggf. detaillierte Untersuchungen zur Ermittlung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten iSv Nr. 2 d der Anlage 1 zu § 9 ROG 2008 verhältnismäßig und dem Planungsträger zumutbar. 

3. Weder Nr. 2 d der Anlage 1 zu § 9 ROG 2008 noch Art. 5 Abs. 1 SUP-RL beschränken die aus Gründen der Umweltvorsorge im Verfahren zur Änderung eines Raumordnungsplans angezeigte Ermittlung anderweitiger Planungsmöglichkeiten auf den räumlichen Geltungsbereich dieses Regionalplans.

 

Mehr aus diesem Rechtsgebiet lesen

31.10.2022

Informationen

OVG NRW
Urteil/Beschluss vom 26.08.2021
Aktenzeichen: Az. 10 D 40/15.NE

Fachlich verantwortlich

Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR

Seminare im Fokus

Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen zum Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. 

Alle Onlineseminare zu Verwaltungsrecht finden Sie hier

ARBER-Info

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung

FAQ

Fragen und Antworten