Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR
In einem Verpflichtungsklageverfahren, in dem eine unter
§ 1 Abs. 1 S. 1 UmwRG fallende Zulassungsentscheidung erstritten werden soll, bedarf es aufgrund europa- und völkerrechtlicher Verpflichtungen, insbesondere Art. 9 Abs. 2 Aarhus-Konvention, der Beiladung eines anerkannten Umweltverbands, um diesem die Möglichkeit zu geben, seinen Rechtsstandpunkt in ein gerichtliches Verfahren einzubringen.
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