Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR

Windenergieanlagen – Rechtsbehelfe einer Nachbargemeinde – Interkommunales Abstimmungsgebot

1. Das gemeindliche Selbstgestaltungsrecht kann durch die Errichtung von Windenergieanlagen in Nachbargemeinden nur ganz ausnahmsweise verletzt sein, etwa wenn die Auswirkungen des Vorhabens die Wirtschaftsstruktur und die Leistungsfähigkeit einer durch Fremdenverkehr geprägten Gemeinde massiv und nachhaltig verschlechtern. Hierfür genügt ihre Sichtbarkeit vom Gemeindegebiet aus verbunden mit dem Hinweis auf befürchtete Einnahmeausfälle nicht.


2. Die Zulassung Von Windenergieanalgen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB tangiert die Planungshoheit der Nachbargemeinde grundsätzlich nicht und löst deswegen auch keinen gesetzlich nicht normierten, die Standortgemeinde verpflichtenden Abstimmungsbedarf aus. 
 

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01.12.2022

Informationen

VGH Mannheim
Urteil/Beschluss vom 21.01.2022
Aktenzeichen: 10 S 2618/21

Fachlich verantwortlich

Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR

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