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Willkommen bei ARBER-Seminare

 

Fortbildungen für Juristen - 
zeitgemäß und inhaltsstark

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Fehlende Stunden für 2025 § 15 FAO-Fortbildung: Selbststudium|eLearning-Module im Videoformat

➜ Gemäß § 15 Abs. 5 Satz 3 der Fachanwaltsordnung gilt: Kann die Fortbildung nicht oder nicht vollständig nachgewiesen werden, hat die Rechtsanwaltskammer der Fachanwältin oder dem Fachanwalt Gelegenheit

zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist fehlende Fortbildungsstunden nachzuholen

Das heißt: Auch zu Beginn des neuen Jahres können Sie noch Fortbildungsstunden erbringen und für 2025 nachreichen, um Ihre Fortbildungspflicht ohne Unterbrechung nachzuweisen. 

 

Nach bestandenem Multiple Choice-Test (Sie haben 3 Versuche) können Sie Ihr Zertifikat in Ihrem Kunden-Konto zeitnah downloaden.  --> Technisch bedingt kann das etwas Zeit in Anspruch nehmen, da die Daten in regelmäßigen Zyklen abgerufen werden. Wir bitte um etwas Geduld.

Verfügbare Fachbereiche:

Arbeitsrecht | Bank- und Kapitalmarktrecht | Bau- und Architektenrecht | Erbrecht | Familienrecht Insolvenzrecht | Miet- und Wohnungseigentumsrecht Steuerrecht | Strafrecht |  Verkehrsrecht | Verwaltungsrecht

 

Hier können Sie sich in Ruhe jederzeit zu Ihrem selbstgewählten Zeitpunkt - d.h. zu jeder Tages- oder Nachtzeit - einen Online-Vortrag im Video-Format bzw. einer Präsentation anschauen und absolvieren. Gemäß § 15 Abs. 4 FAO können Sie bis zu 5 Nettozeitstunden als Selbststudium anerkannt bekommen.

Die Betriebsratswahl 2026 – Online-Seminar

Alles, was Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für eine optimale Beratung wissen müssen

➜ § 15 FAO Online-Seminar - Arbeitsrecht

Die nächste Betriebsratswahl steht 2026 an – und dieses kompakte Online-Seminar macht Sie fit für die umfassende Beratung Ihrer Mandanten. Praxisnah beleuchten wir die Wahl sowohl aus Arbeitnehmer- als auch aus Arbeitgeberperspektive und zeigen, welche rechtlichen Anforderungen, Fallstricke und strategischen Überlegungen im Vierjahreszyklus besonders wichtig sind.

 

Profitieren Sie von der Expertise unseres erfahrenen Referenten Prof. Tobias Noll, der die zentralen Entwicklungen und praxisrelevanten Aspekte verständlich, strukturiert und anwenderorientiert vermittelt. 

Perfekt für alle, die Mandanten sicher, rechtssicher und kompetent durch die kommende Wahl begleiten möchten.

 

Jetzt Platz sichern und optimal auf die Betriebsratswahl 2026 vorbereiten!

Neue Fachanwaltsordnung ab 01.12.2025

➜ unser Service für Sie

Zum 1.12.2025 trat eine überarbeitete Version der FAO in Kraft. 

Hier die Änderungen für Sie zusammengefasst:

 

👉 Verlängerung des Nachweiszeitraums auf fünf Jahre: Die benötigten Fälle für die Antragstellung können nun aus den letzten 5 Jahren sein (und nicht mehr wie bisher 3 Jahre):

 

👉 Geänderte Fallzahlen und Anforderungen in einzelnen Fachgebieten.

• § 5 Abs. 1 lit. c) Arbeitsrecht

• § 5 Abs. 1 lit. e) Familienrecht

• § 5 Abs. 1 lit. f) Strafrecht

• § 5 Abs. 1 lit. m) Erbrecht

• § 5 Abs. 1 lit. s) Bank- und Kapitalmarktrecht

👉 § 11 hat sich geändert: Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Sozialrecht

👉 dies gilt auch für § 14f Nr. 3: Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Erbrecht

 

🔗 Offizielle FAO Stand 01.12.2025

 

 

Zur offiziellen Mitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer
 

ARBER auf einen Blick

ARBER|seminare ist ein Spezialist für Fortbildungen im Juristischen Bereich: Fachanwaltslehrgänge, § 15 FAO-Fortbildungen und Mitarbeiterseminare. Wir bieten Präsenz-Seminare, Online-Seminare, Selbststudium-Module an. Daneben bieten wir in Bildungskooperationen jetzt den Masterstudiengang Master of Laws (LL.M.) an.

Seminare und Fortbildungen im Fokus

Fachanwaltslehrgänge | § 15 FAO-Seminare | Online-Mitarbeiterseminare

 

Fortbildungen mit Durchführungsgarantien finden definitiv statt (ausgenommen wir werden durch gesetzliche/behördliche Vorgaben, anderweitige Quarantänebestimmungen, kurzfristiger Absage des Referenten oder höherer Gewalt an der Durchführung gehindert).

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend ausschließlich die männliche Form verwendet. Sie bezieht sich aber selbstverständlich immer auf Personen jeden Geschlechts.

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