+++NEU+++Brandaktuell+++Reform zum 01.07.2026
➜ § 15 FAO Online-Seminar - Sozalrecht bzw. Arbeitsrecht
Die große Sozialrechtsreform 2026 steht vor der Tür: Das Bürgergeld verschwindet, die neue Grundsicherung kommt – und damit ändern sich SGB II und SGB XII grundlegend.
In unserem kompakten Online-Seminar erfahren Fachanwält:innen, welche neuen Regeln jetzt entscheidend sind, wo Fallstricke lauern und wie die Änderungen sicher in der Beratungspraxis angewendet werden.
Klar, praxisnah und auf den Punkt.
Profitieren Sie von der Expertise unseres erfahrenen Referenten Volker Albrecht.
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Starten Sie mit uns in ein neues Fachgebiet!
Unser Fachanwaltslehrgang Insolvenz- und Sanierungsrecht ist ab sofort im Programm.
Lassen Sie sich jetzt zu Ablauf, Terminen und Klausuren beraten!
Sie haben die Wahl: Präsenz- u./o. Online-Teilnahme
Mit unseren Hybrid-Veranstaltungen haben Sie die Wahl, einen Fachanwalts-Lehrgang vor Ort oder online zu besuchen, so maximieren wir Ihre Möglichkeiten.
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➜ Team-Schulung
Zweiteilige Seminarserie die mit einem Zertifikat abschließt.
Alle relevanten Themen für den Kanzleialltag im Sozialrecht praxisnah vermittelt – so unterstützen Mitarbeitende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte effektiv und entlasten sie nachhaltig.
Teil 1: u.a.
Teil 2: u.a.
Diese Fortbildung über insgesamt 2 Termine mit je 2,5 Nettozeitstunden soll im Ergebnis dazu führen, den/die verantwortliche(n) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin im Sozialrecht nachhaltig zu entlasten..
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ARBER|seminare ist ein Spezialist für Fortbildungen im Juristischen Bereich: Fachanwaltslehrgänge, § 15 FAO-Fortbildungen und Mitarbeiterseminare. Wir bieten Präsenz-Seminare, Online-Seminare, Selbststudium-Module an. Daneben bieten wir in Bildungskooperationen jetzt den Masterstudiengang Master of Laws (LL.M.) an.
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Fortbildungen mit Durchführungsgarantien finden definitiv statt (ausgenommen wir werden durch gesetzliche/behördliche Vorgaben, anderweitige Quarantänebestimmungen, kurzfristiger Absage des Referenten oder höherer Gewalt an der Durchführung gehindert).
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*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend ausschließlich die männliche Form verwendet. Sie bezieht sich aber selbstverständlich immer auf Personen jeden Geschlechts.
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