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➜ § 15 FAO Online-Seminar - Steuerrecht
Die obligatorische E-Rechnung kommt zum 01.01.2025 – wir informieren Sie!
Der Gesetzgeber hat mit dem Wachstumschancengesetz die Einführung der (obligatorischen) elektronischen Rechnung zum 01.01.2025 beschlossen. Während für den Rechnungsaussteller Übergangsfristen (ggf. bis 31.12.2027) gelten, muss der Rechnungsempfänger im Grundsatz ab dem 01.01.2025 empfangsbereit sein. Nachdem das BMF mit Datum vom 23.06.2024 einen Entwurf eines BMF-Schreibens veröffentlicht hat, ist am 15.10.2024 das endgültige BMF-Schreiben ergangen.
Die Veranstaltung ist insbesondere für die Rechtsanwaltschaft, Fachanwaltschaft für Steuerrecht, Steuerberatende und Wirtschaftsprüfende relevant, da diese Berufsgruppen die neuen Anforderungen sowohl in der eigenen Kanzlei als auch bei der Beratung ihrer Mandantschaft sicher umsetzen müssen.
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Fachanwaltslehrgänge | § 15 FAO-Seminare | Online-Mitarbeiterseminare
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*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend ausschließlich die männliche Form verwendet. Sie bezieht sich aber selbstverständlich immer auf Personen jeden Geschlechts.
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