➜ Letzte Chance sich zu beweben
Bewerbungsfrist für das SommerSemester läuft bis 15.02.2023.
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➜ § 15 FAO Fortbildungen Präsenz-Seminare u./o. Online-Seminare
Wir gewähren 5% Frühbucher-Rabatt bei Anmeldung bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn - es gilt der Eingang einer verbindlichen Anmeldung
Arbeitsrecht | Bank- und Kapitalmarktrecht | Bau- und Architektenrecht | Erbrecht | Familienrecht | Gewerblicher Rechtsschutz | Handels- und Gesellschaftsrecht | IT-Recht | Insolvenzrecht | Internationales Wirtschaftsrecht | Medizinrecht | Miet- und Wohnungseigentumsrecht | Sozialrecht | Steuerrecht | Strafrecht | Vergaberecht | Verkehrsrecht | Versicherungsrecht | Verwaltungsrecht
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➜ Online-Seminar - Jetzt rechtzeitig die Vorgaben des § 43f BRAO erfüllen
➜Die Änderung der BORA traten zum 01.10.2022 in Kraft. Diese beinhaltet u.a. die ab dem 01.08.2022 geltende neue Pflicht, Kenntnisse im Berufsrecht nachzuweisen (§ 5a BORA n.F.)
➜Neu zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen innerhalb eines Jahres nach ihrer Zulassung Kenntnisse im anwaltlichen Berufsrecht nachweisen.
Wir bieten hierzu Online-Seminar á 5 Nettozeitstunden an und konnten hier Tobias Noll (FA f. ArbR, FA f. SozR, FA f. StrafR u. Mediator) als Referent gewinnen.
ARBER|seminare ist ein Spezialist für Fortbildungen im Juristischen Bereich: Fachanwaltslehrgänge, § 15 FAO-Fortbildungen und Mitarbeiterseminare. Wir bieten Präsenz-Seminare, Online-Seminare, Selbststudium-Module an. Daneben bieten wir in Bildungskooperationen jetzt den Masterstudiengang Master of Laws (LL.M.) an.
Fachanwaltslehrgänge | § 15 FAO-Seminare | Online-Mitarbeiterseminare
Fortbildungen mit Durchführungsgarantien finden definitiv statt (ausgenommen wir werden durch gesetzliche/behördliche Vorgaben, anderweitige Quarantänebestimmungen, kurzfristiger Absage des Referenten oder höherer Gewalt an der Durchführung gehindert).
Passende Fortbildungen und Seminare nach § 15 FAO in Ihrem Fachbereich
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend ausschließlich die männliche Form verwendet. Sie bezieht sich aber selbstverständlich immer auf Personen jeden Geschlechts.
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