➜ Für Ihre Planungssicherheit
Sichern Sie sich Ihren Platz in einem unserer § 15-FAO-Fortbildungen.
Arbeitsrecht | Bank- und Kapitalmarktrecht | Bau- und Architektenrecht | Erbrecht | Familienrecht | Gewerblicher Rechtsschutz | Handels- und Gesellschaftsrecht | IT-Recht | Insolvenzrecht | Internationales Wirtschaftsrecht | Medizinrecht | Miet- und Wohnungseigentumsrecht | Sozialrecht | Sportrecht | Steuerrecht | Strafrecht | Vergaberecht | Verkehrsrecht | Versicherungsrecht | Verwaltungsrecht
+++NEU+++NEU+++
➜ Online-Seminar nach § 15 FAO - Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Informationstechnologierecht, Strafrecht, Urheber- und Medienrecht (jeweils 2 Std.)
Lassen Sie sich von unserem Spezialisten Daniel Scheibner, FA f. StrafR direkt informieren.
Seit ChatGPT eröffnen sich Einsatzmöglichkeiten generativer Künstlicher Intelligenz (KI) in vielen Bereichen des Lebens – und des Rechts. Nicht nur durch ChatGPT.
+++NEU+++NEU+++
➜ Fokus-Seminare
Für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die z.B. mit Immobilien/Mietrecht u./o. Erbrecht u./o. Familienrecht und weitere Rechtsgebieten befasst sind und ihr Verständnis für das Grundbuch verbessern möchten, um Ihre Mandanten noch besser beraten zu können und Ihre Dienstleistungen zu verbessern.
ARBER|seminare ist ein Spezialist für Fortbildungen im Juristischen Bereich: Fachanwaltslehrgänge, § 15 FAO-Fortbildungen und Mitarbeiterseminare. Wir bieten Präsenz-Seminare, Online-Seminare, Selbststudium-Module an. Daneben bieten wir in Bildungskooperationen jetzt den Masterstudiengang Master of Laws (LL.M.) an.
Fachanwaltslehrgänge | § 15 FAO-Seminare | Online-Mitarbeiterseminare
Fortbildungen mit Durchführungsgarantien finden definitiv statt (ausgenommen wir werden durch gesetzliche/behördliche Vorgaben, anderweitige Quarantänebestimmungen, kurzfristiger Absage des Referenten oder höherer Gewalt an der Durchführung gehindert).
Passende Fortbildungen und Seminare nach § 15 FAO in Ihrem Fachbereich
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend ausschließlich die männliche Form verwendet. Sie bezieht sich aber selbstverständlich immer auf Personen jeden Geschlechts.
Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung
Fragen und Antworten