Weiterbildung und Qualifizierung wird in Deutschland finanziell gefördert! Die jeweiligen Bundesländer schöpfen ihre Fördermittel u.a. aus dem ESF.
➜ Annerkennung als Bildungseinrichtung nach § 10 Absatz 3 Bildungszeitgesetz (BzG BW)
➜ Annerkennung als Bildungseinrichtung nach § 11 des AWbG NRW
Überblick zu BaWü:
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/seiten/bildungszeit
oder unter
https://www.bildungsurlaub.de/infos/bundeslaender/bildungszeit-bildungsurlaub-in-baden-wuerttemberg
Überblick zu NRW:
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsurlaub-nrw
oder unter:
www.bildungsurlaub.de/infos/bundeslaender/bildungsurlaub-arbeitnehmerweiterbildung-in-nrw
Hier finden Sie eine Übersicht der bundesweiten spezifischen Fördermöglichkeiten.
Das Bundesministerium für Forschung und Bildung fördert mit dem Prämiengutschein.
Gefördert werden 50% der Kursgebühren, maximal 500€.
Es gelten folgende Voraussetzungen:
* Nachweis durch letzten Einkommensteuerbescheid (mind. aus dem Vor-Vorjahr); ersatzweise kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) vorgelegt werden, oder aber eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen.
Sie erhalten den Prämiengutschein bei einem Beratungsgespräch in einer der vielen Beratungsstellen. Wo diese sind und was Sie zum Beratungsgespräch benötigen, erfahren Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Nutzen Sie Ihren evtl. Anspruch auf Bildungsurlaub.
Jedes Bundesland hat sein eigenes Bildungsurlaubsgesetz, manche haben gar keines.
Informieren Sie sich unter www.bildungsurlaub.de ob und unter welchen Bedingungen Sie Bildungsurlaub nehmen können.
Je nach Bundesland erhalten Sie maximal 10 Tage Bildungsurlaub über einen Zeitraum von 2 Jahren. Bitte beachten Sie, dass Sie in einigen Bundesländern die Übertragung Ihres nicht genutzten Bildungsurlaubs ins kommende Jahr Ihrem Arbeitgeber bis Jahresende anzeigen müssen. In Baden-Württemberg ist die Übertragung nicht möglich.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie den Bildungsurlaub in der Regel bis spätestens 6 Wochen vor Beginn des ersten Fachanwalts-Lehrgangs bei Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen, da er andernfalls nicht zur Freistellung verpflichtet ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine öffentliche Förderung des von Ihnen gewählten Fachanwaltskurses möglich. Bitte wenden Sie sich hierzu an unseren Kooperationspartner mibeg-Institut Wirtschaft und Recht (Weiterleitung zu unserem Kooperationspartner – hier finden Sie alle relevante Informationen bzw. die Kontaktdaten)
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