Lassen Sie sich fördern!

Fördermöglichkeiten

Nutzen Sie die Fördermittel für Deutschland!

Weiterbildung und Qualifizierung wird in Deutschland finanziell gefördert! Die jeweiligen Bundesländer schöpfen ihre Fördermittel u.a. aus dem ESF.

Bildungszeit Baden-Württemberg & Nordrhein-Westfalen:

ARBER-Seminare ist als Bildungsträger anerkannt!

 

➜ Annerkennung als Bildungseinrichtung nach § 10 Absatz 3 Bildungszeitgesetz (BzG BW)

➜ Annerkennung als Bildungseinrichtung nach § 11 des AWbG NRW

Überblick zu BaWü:

 

  • Die Trägeranerkennung in BaWü bedeutet, dass jeder Beschäftigte, der in BaWü arbeitet (ungekündigten Arbeitsverhältnis), demnach eine solche Bildungszeit für unsere Lehrgänge beantragen kann.
  • Bis 5 Tage pro Jahr (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend weniger), keine Übertragbarkeit auf Folgejahre
  • Bei mehrtägigen Maßnahmen sind auch Lernformen zulässig, die keine Präsenzveranstaltungen sind, wobei die Präsenzzeit überwiegen muss.
  • Den Antrag auf Bildungszeit füllen die Interessenten selbst aus und müssen dies in BaWü mindestens 9 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei Ihrem Arbeitgeber einreichen
  • Es ist empfehlenswert, sich im Voraus genau über die aktuellen Voraussetzungen und Regelungen zu informieren, da diese sich ändern können. 

Weitere Informationen finden Sie hier: 

https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/seiten/bildungszeit

oder unter

https://www.bildungsurlaub.de/infos/bundeslaender/bildungszeit-bildungsurlaub-in-baden-wuerttemberg

 

 

Überblick zu NRW:

 

  • Die Trägeranerkennung in NRW bedeutet, dass jeder Beschäftigte, der in NRW arbeitet (ungekündigten Arbeitsverhältnis), demnach eine solche Bildungszeit für unsere Lehrgänge beantragen kann.
  • Bis 5 Tage pro Jahr (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend weniger), der Anspruch des aktuellen Jahres kann zwecks Zusammenfassung auf das Folgejahr übertragen werden
  • Mindestdauer 3 Tage en bloc oder in 5 Tage in Wochen-Intervallen
  • Online-Veranstaltungen sind möglich
  • Den Antrag auf Bildungszeit füllen die Interessenten selbst aus und müssen dies in NRW mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei Ihrem Arbeitgeber einreichen
  • Es ist empfehlenswert, sich im Voraus genau über die aktuellen Voraussetzungen und Regelungen zu informieren, da diese sich ändern können. 

Weitere Informationen finden Sie hier: 

https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsurlaub-nrw

oder unter:

www.bildungsurlaub.de/infos/bundeslaender/bildungsurlaub-arbeitnehmerweiterbildung-in-nrw

 

Spezifische Förderung

Hier finden Sie eine Übersicht der bundesweiten spezifischen Fördermöglichkeiten.

Bildungsprämie (bundesweit)

 

Das Bundesministerium für Forschung und Bildung fördert mit dem Prämiengutschein.

 

Gefördert werden 50% der Kursgebühren, maximal 500€.

 


Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die angestrebte Weiterbildungsmaßnahme darf in einigen Bundesländern (Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen. Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein) nicht mehr als 1.000 € kosten (Maßstab ist der Rechnungspreis). In allen anderen Bundesländern gilt diese Grenze seit 1.7.2017 nicht mehr.
  • Der Antragsteller ist mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig und
  • verfügt über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 € (bei gemeinsam Veranlagten 40.000 €)*

 

* Nachweis durch letzten Einkommensteuerbescheid (mind. aus dem Vor-Vorjahr); ersatzweise kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) vorgelegt werden, oder aber eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen.

 

Sie erhalten den Prämiengutschein bei einem Beratungsgespräch in einer der vielen Beratungsstellen. Wo diese sind und was Sie zum Beratungsgespräch benötigen, erfahren Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

 

Bildungsurlaub

 

Nutzen Sie Ihren evtl. Anspruch auf Bildungsurlaub.

 

Jedes Bundesland hat sein eigenes Bildungsurlaubsgesetz, manche haben gar keines.

Informieren Sie sich unter www.bildungsurlaub.de ob und unter welchen Bedingungen Sie Bildungsurlaub nehmen können.

 

Je nach Bundesland erhalten Sie maximal 10 Tage Bildungsurlaub über einen Zeitraum von 2 Jahren. Bitte beachten Sie, dass Sie in einigen Bundesländern die Übertragung Ihres nicht genutzten Bildungsurlaubs ins kommende Jahr Ihrem Arbeitgeber bis Jahresende anzeigen müssen. In Baden-Württemberg ist die Übertragung nicht möglich.

 

Bitte beachten Sie auch, dass Sie den Bildungsurlaub in der Regel bis spätestens 6 Wochen vor Beginn des ersten Fachanwalts-Lehrgangs bei Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen, da er andernfalls nicht zur Freistellung verpflichtet ist.

 

Öffentliche Förderung / Förderung Bundesarbeitsagentur

 

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine öffentliche Förderung des von Ihnen gewählten Fachanwaltskurses möglich. Bitte wenden Sie sich hierzu an unseren Kooperationspartner mibeg-Institut Wirtschaft und Recht (Weiterleitung zu unserem Kooperationspartner – hier finden Sie alle relevante Informationen bzw. die Kontaktdaten)

 

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