Prof. Roland Kesselring FA f. Bau- u. ArchitektenR

Architektenverträge - a) Widerrufsrechte bei Verbraucherbeteiligung

1.Bei einem per E-Mail geschlossen Architektenvertrag handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft, wenn die Parteien für den Vertragsschluss ausschließlich per Fernkommunikationsmittel kommuniziert haben.

 

2. Ein Verbraucher hat ein Widerrufsrecht, wenn er einen Fernabsatzvertrag geschlossen hat. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.

 

3. Der Verbraucher ist nach einem erklärten Widerruf nicht zur Zahlung von Architektenhonorar oder Wertersatz verpflichtet, wenn der Architekt den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen, Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts sowie über die Pflicht zur Zahlung eines angemessenen Betrags für den Fall des Widerrufs informiert hat.

 

4. Einen Verbraucherwiderruf steht nicht entgegen, dass der Widerrufende als Rechtsanwalt tätig ist und somit über rechtliche Kenntnisse verfügt. Denn auch eine als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin berufstätige Person ist grundsätzlich Verbraucher.

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05.02.2024

Informationen

LG Frankfurt/Main
Urteil/Beschluss vom 26.06.2023
Aktenzeichen: 2-26 O 144/22

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