Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

Abstammungsrecht - Vaterschaftsanerkennung nach Tod der Mutter

§ 1595 BGB

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 30.8.2023 – XII ZB 48/23

Mit dem Tod der Mutter entfällt das Zustimmungserfordernis nach § 1595 I BGB. Für die Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung genügt in diesem Fall die Zustimmung des Kindes nach § 1595 II BGB bzw. die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist (§ 1596 II S. 1 BGB).

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05.02.2024

Informationen

BGH
Urteil/Beschluss vom 30.08.2023
Aktenzeichen: XII ZB 48/23

Fachlich verantwortlich

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