Materielles Recht und Tatsachenfeststellung bleiben die Hauptdomäne auch des Arzthaftungsprozesses, und doch gehen mit ihm immer wieder auch verfahrensrechtliche Besonderheiten einher, die sich vom regulären Zivilprozess – teils markant – unterscheiden. Wichtig daher, sie sich immer wieder vor Augen zu führen, wie sie etwa in den folgenden Konstellationen zum Ausdruck kommen.
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Prof. Dr. Patrick Gödicke RiOLG, Frankfurt a.M./Karlsruhe
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