Dirk Both RiOLG

Wohnraummietrecht - Kündigung wegen Betriebsbedarfs

Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn er einen sogenannten Eigenbedarf geltend machen kann, er also die Wohnung für sich für seine Familienangehörigen oder sonstige Angehörige seines Haushaltes benötigt. Zu den sonstigen Angehörigen seines Haushaltes gehören auch Personen, mit denen er einen gemeinsamen Hausstand führt, die aber nicht zu seiner Familie gehören. Dies kann Dienst Personal Pflegepersonal und ähnliches sein.

 


Denkbar aber ist auch, dass der Vermieter die Wohnung nicht für eine Person benötigt, die in seinem persönlichen und privaten Haushalt tätig ist. In Betracht kommt auch, dass er die Wohnung für jemanden benötigt, der betrieblich für ihn tätig ist, so etwa Hausmeistertätigkeiten Einlasstätigkeiten Pförtnerdienst und ähnliches erledigt. Eine solche Person fällt aber nicht unter § 573 Abs. 2 S. 2 BGB weil es hier nicht um Wohnungsbedarf geht. Der BGH (Beschl. V. 23.02.2021, VIII ZR 213/20, GE 2021, 629 = WuM 2021, 312 = NZM 2021, 432) hat aber betont, dass gleichwohl eine ordentliche Kündigung in Betracht kommen kann. Allerdings ist der Betriebsbedarf unter den Auffangtatbestand des §§ 573 Abs. 1 BGB zu subsumieren. Hieraus folgt, dass das Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses dem Interesse des Mieters an der Fortsetzung des Mietverhältnisses überwiegen muss. Das bedeutet aus Sicht des BGH aus, dass ein so erhebliches Interesse an der Nutzung für die betrieblichen Zwecke bestehen muss, wie es auch der Gewichtung der Fallgruppen in § 573 Abs. 2 BGB entspricht. Wann dies aber der Fall ist, müsse anhand der Umstände des Einzelfalles geklärt werden. Es wird also immer darauf ankommen, in welchem Umfang der Vermieter betrieblicher Weise die Wohnung für Wohnzwecke seines Mitarbeiters benötigt. Klare und abgrenzbare Kriterien gibt das Urteil leider nicht. 

 

Mehr aus diesem Rechtsgebiet lesen

31.08.2021

Informationen

Fachlich verantwortlich

Dirk Both RiOLG

Seminare im Fokus

Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen zum Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht. 

Alle Onlineseminare zu Miet- und Wohnungseigentumsrecht finden Sie hier

ARBER-Info

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung

FAQ

Fragen und Antworten