Wohnungseigentumsrecht - Abschließender Katalog der privilegierten baulichen Veränderungen

Die Aufzählung der baulichen Veränderungen, auf die jeder Wohnungseigentümer gemäß § 20 Abs. 2 WEG einen Anspruch hat, ist abschließend. Split-Klimageräte gehören hierzu nicht.

 

Die sicher zutreffende Entscheidung betrifft nur den Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Gestattung einer baulichen Veränderung. Kann er die Mehrheit für sich gewinnen, ist der Beschluss nur unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 4 WEG anfechtbar, also bei einer grundlegenden Umgestaltung der Wohnanlage oder bei einer unbilligen Benachteiligung einzelner Wohnungseigentümer.

Mehr aus diesem Rechtsgebiet lesen

31.12.2021

Informationen

LG Frankfurt/M
Urteil/Beschluss vom 20.04.2021
Aktenzeichen: 2-13 S 133/20

Fachlich verantwortlich

Dr. Dr. Andrik Abramenko RiLG

Seminare im Fokus

Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen zum Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht. 

Alle Onlineseminare zu Miet- und Wohnungseigentumsrecht finden Sie hier

ARBER-Info

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung

FAQ

Fragen und Antworten