Wohnungseigentumsrecht - Ermächtigung des Verwaltungsbeirats zum Abschluss des Verwaltervertrages

Der Verwaltungsbeirat kann zum Abschluss des Verwaltervertrages ermächtigt werden. Die Ermächtigung widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn ein vorformuliertes Formular nicht vollständig ausgefüllt ist. Die Ungültigerklärung kann sich auf einzelne Bestandteile der Ermächtigung beschränken.

Praxistipp:

Die Ermächtigung des Verwaltungsbeirats zum Abschluss des Verwaltervertrages ist nicht nur wegen § 9b Abs. 2 WEG überflüssig. Es erscheint vielmehr zweifelhaft, ob seine Ungültigerklärung irgendeine Wirkung entfaltet. Denn dem Verwaltungsbeirat kommt diese Kompetenz schon kraft Gesetzes zu.

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04.05.2023

Informationen

AG Köln
Urteil/Beschluss vom 04.07.2022
Aktenzeichen: 215 C 8/22

Quelle

MietRB 2023, 9

Fachlich verantwortlich

Dr. Dr. Andrik Abramenko RiLG

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