Der Verwaltungsbeirat kann zum Abschluss des Verwaltervertrages ermächtigt werden. Die Ermächtigung widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn ein vorformuliertes Formular nicht vollständig ausgefüllt ist. Die Ungültigerklärung kann sich auf einzelne Bestandteile der Ermächtigung beschränken.
Praxistipp:
Die Ermächtigung des Verwaltungsbeirats zum Abschluss des Verwaltervertrages ist nicht nur wegen § 9b Abs. 2 WEG überflüssig. Es erscheint vielmehr zweifelhaft, ob seine Ungültigerklärung irgendeine Wirkung entfaltet. Denn dem Verwaltungsbeirat kommt diese Kompetenz schon kraft Gesetzes zu.
Mehr aus diesem Rechtsgebiet lesen
Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen zum Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Alle Onlineseminare zu Miet- und Wohnungseigentumsrecht finden Sie hier
Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung
Fragen und Antworten