Wohnungseigentumsrecht - Faktisches Sondernutzungsrecht bei zulässiger baulicher Veränderung

Durch eine zulässige bauliche Veränderung, deren Kosten der Verändernde trägt, kann gemäß § 21 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 S. 2 WEG ein faktisches Sondernutzungsrecht entstehen.

Praxistipp

Die Entscheidung führt die Gefahren des neuen Rechts vor Augen. Allerdings können die anderen Wohnungseigentümer durch nachträgliches Verlangen gemäß § 21 Abs. 4 WEG und Beteiligung an den Kosten der baulichen Veränderung den ursprünglichen Rechtszustand wiederherstellen.

Mehr aus diesem Rechtsgebiet lesen

13.07.2023

Informationen

LG Berlin
Urteil/Beschluss vom 11.11.2022
Aktenzeichen: 19 S 19/22; MietRB 2023, 106

Fachlich verantwortlich

Dr. Dr. Andrik Abramenko RiLG

Seminare im Fokus

Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen zum Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht. 

Alle Onlineseminare zu Miet- und Wohnungseigentumsrecht finden Sie hier

ARBER-Info

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung

FAQ

Fragen und Antworten