Wohnungseigentumsrecht - Fortgeltung alter Regelungen zur Beschlussfähigkeit

Die Frage, ob Regelungen zur Beschlussfähigkeit in Altvereinbarungen fortgelten, kann im Wege der Feststellungsklage geklärt werden. Wird ein konkreter Beschluss angegriffen, muss dies im Wege der Beschlussanfechtung geschehen

Praxistipp:

Die Feststellungsklage unterfällt nicht § 44 WEG. Deshalb ist streitig, ob die Wohnungseigentümer oder die Gemeinschaft passivlegitimiert sind.

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04.05.2023

Informationen

AG Hamburg-St. Georg
Urteil/Beschluss vom 27.05.2022
Aktenzeichen: 980b C 37/21

Quelle

IMR 2022, 514=MietRB 2022, 364

Fachlich verantwortlich

Dr. Dr. Andrik Abramenko RiLG

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