Wohnungseigentumsrecht - Keine nachträgliche Erhöhung der Verwaltervergütung

Die Erhöhung der Verwaltervergütung im laufenden Vertragsverhältnis entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung nur dann, wenn hierfür besondere Gründe sprechen. Eine unzureichende Kalkulation des Verwalters genügt nicht.

 

Praxishinweis:

Das gilt auch dann, wenn der Verwalter mit der Niederlegung seines Amtes droht. Denn dann macht er sich schadensersatzpflichtig.

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06.02.2024

Informationen

AG Köln
Urteil/Beschluss vom 17.01.2023
Aktenzeichen: 215 C 58/22; IMR 2023, 119

Fachlich verantwortlich

Dr. Dr. Andrik Abramenko RiLG

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