Wohnungseigentumsrecht - Keine Vergemeinschaftung des Anspruchs auf Herausgabe von Unterlagen

Der Anspruch auf Herausgabe von Unterlagen des Bauträgers kann nicht mehr vergemeinschaftet werden, da hinsichtlich der früheren "gekorenen" gemeinschaftsbezogenen Rechte keine Beschlusskompetenz mehr besteht.

Praxistipp

Der apodiktische Ausschluss einer Beschlusskompetenz für Vergemeinschaftungen (ähnlich auch LG Düsseldorf, ZMR 2023, 64) erscheint nach der neuesten Rechtsprechung des BGH zweifelhaft. Denn nach Auffassung des BGH können Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums, die kraft Gesetzes den einzelnen Erwerbern zustehen, nach wie vor vergemeinschaftet werden, nunmehr allerdings auf Grundlage der Beschlusskompetenzen aus §§ 18 Abs. 1, 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG (BGH v. 11.11.2022-V ZR 213/21 Rn. 35). Es erscheint jedenfalls nicht ausgeschlossen, dies auch auf andere Konstellationen zu übertragen.

Mehr aus diesem Rechtsgebiet lesen

13.07.2023

Informationen

OLG Nürnberg
Urteil/Beschluss vom 30.03.2022
Aktenzeichen: U 2777/21; IMR 2023, 107

Fachlich verantwortlich

Dr. Dr. Andrik Abramenko RiLG

Seminare im Fokus

Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen zum Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht. 

Alle Onlineseminare zu Miet- und Wohnungseigentumsrecht finden Sie hier

ARBER-Info

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung

FAQ

Fragen und Antworten