Wohnungseigentumsrecht - Keine Vollmacht des Verwalters für einen Vergleich mit einem Bauhandwerker

Der Verwalter hat kraft Gesetzes keine Vollmacht, dem Bauhandwerker weit über den ursprünglichen Umfang hinausgehende Aufträge zu erteilen. Eine Rechtsscheinsvollmacht setzt regelmäßig ein längeres, vom Vertretenen geduldetes Auftreten des Vertreters für ihn voraus

 

Die Entscheidung ist mittlerweile insoweit überholt, als dem Verwalter aus § 9b Abs. 1 S. 3 WEG eine nach außen unbeschränkbare Vollmacht zukommt. Im Innenverhältnis setzt er sich aber, wenn er nach § 27 Abs. 2 WEG nun ohne weiteres möglichen Weisungen zuwiderhandelt, Schadensersatzansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft aus.

(Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss des BGH v. 24.2.2021-VII ZR 103/19)

Mehr aus diesem Rechtsgebiet lesen

31.12.2021

Informationen

OLG Bamberg
Urteil/Beschluss vom 20.03.2019
Aktenzeichen: 3 U 70/18

Fachlich verantwortlich

Dr. Dr. Andrik Abramenko RiLG

Seminare im Fokus

Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen zum Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht. 

Alle Onlineseminare zu Miet- und Wohnungseigentumsrecht finden Sie hier

ARBER-Info

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung

FAQ

Fragen und Antworten