Wohnungseigentumsrecht - Passivlegitimation für Protokollberichtigung

Nach neuem Recht muss der Wohnungseigentümer einen Antrag auf Berichtigung des Protokolls wegen der Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft richten. Ein Antrag gegen den Verwalter ist mithin unbegründet.

 

Die Entscheidung zeigt, wie sehr man nach dem WEMoG in allen Bereichen umdenken muss. Zudem wird deutlich, dass die neue Systematik keineswegs immer zu befriedigenden Ergebnissen führt. Für mehr oder minder persönliche Entgleisungen des Verwalters muss nunmehr die Wohnungseigentümergemeinschaft einstehen.

Mehr aus diesem Rechtsgebiet lesen

30.04.2022

Informationen

AG Ratingen
Urteil/Beschluss vom 12.05.2021
Aktenzeichen: 8 C 373/20

Fachlich verantwortlich

Dr. Dr. Andrik Abramenko RiLG

Seminare im Fokus

Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen zum Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht. 

Alle Onlineseminare zu Miet- und Wohnungseigentumsrecht finden Sie hier

ARBER-Info

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung

FAQ

Fragen und Antworten