§ 16 Abs. 2 S. 2 WEG gestattet die Änderung der Kostenverteilung nur im Einzelfall, aber keine generelle Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels.
Praxistipp:
Die Frage ist umstritten. Der Wortlaut lässt diese Einschränkung nicht zwingend erscheinen.
Mehr aus diesem Rechtsgebiet lesen
Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen zum Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Alle Onlineseminare zu Miet- und Wohnungseigentumsrecht finden Sie hier
Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung
Fragen und Antworten