Wohnungseigentumsrecht - Reichweite der Beschlusskompetenz aus § 16 Abs. 2 S. 2 WEG

§ 16 Abs. 2 S. 2 WEG gestattet die Änderung der Kostenverteilung nur im Einzelfall, aber keine generelle Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels.

Praxistipp:

Die Frage ist umstritten. Der Wortlaut lässt diese Einschränkung nicht zwingend erscheinen.

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04.04.2023

Informationen

AG Hamburg
Urteil/Beschluss vom 13.05.2022
Aktenzeichen: 980a C 38/21

Quelle

MietRB 2022, 328

Fachlich verantwortlich

Dr. Dr. Andrik Abramenko RiLG

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