Wohnungseigentumsrecht - Verweigerte Erhaltung ist keine bauliche Veränderung

Die Ablehnung einer notwendigen Erhaltungsmaßnahme an einem Aufzug durch die Eigentümerversammlung, stellt auch dann keinen Beschluss einer baulichen Veränderung dar, selbst wenn dies zur Stilllegung der Anlage führt.

Praxishinweis
Die nicht auf Anhieb ersichtliche praktische Relevanz der Entscheidung liegt in den unterschiedlichen Rechtsschutzmöglichkeiten. Der Beschluss einer baulichen Veränderung erwächst in Bestandskraft, der Negativbeschluss über eine Erhaltungsmaßnahme entfaltet keine Sperrwirkung. Nach der (zutreffenden) Einschätzung des LG Karlsruhr kann trotz Ablehnung der Erhaltungsmaßname ohne Frist die Ersetzung eines entsprechenden Beschlusses gerichtlich geltend gemacht werden. Hingegen wäre der Beschluss über eine bauliche Veränderung nur binnen Monatsfrist anfechtbar.

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17.02.2025

Informationen

LG Karlsruhe
Urteil/Beschluss vom 01.09.2023
Aktenzeichen: 11 S 167/20

Fachlich verantwortlich

Dr. Dr. Andrik Abramenko RiLG

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