Die Ablehnung eines Antrags auf Intensivpflege durch die Krankenkasse kann bei einer fortschreitenden schweren Erkrankung nicht auf eine Begutachtung gestützt werden, die zehn Monate zurückliegt.
Sozialgericht München, Beschluss vom 05.02.2026 - S 59 KR 171/26 ER –
Im Wege einer einstweiligen Anordnung hat das Gericht die Krankenkasse nun verpflichtet, die außerklinische Intensivpflege vorübergehend bis zu einer endgültigen Entscheidung weiter zu gewähren. Das Gericht wies darauf hin, dass die Einstellung der Pflegemaßnahmen beim Antragsteller zu einer akut lebensbedrohlichen Situation führen könne. Bei einer fortschreitenden schweren Erkrankung könne eine Ablehnung der begehrten Leistung nicht auf ein Gutachten gestützt werden, dem eine Untersuchung der betreffenden Personen zugrunde liegt, die bereits vor zehn Monaten erfolgt war und die seither eingetretenen Verschlechterungen nicht hinreichend berücksichtigt. Zudem habe sich aus den Pflegeprotokollen ergeben, dass die Einsätze der Intensivpflege zu unterschiedlichen Zeiten notwendig und damit nicht planbar gewesen seien.
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Per Theobaldt, M.A. FA f. SozR, FA f. ArbR u. FA f. HGR
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