Per Theobaldt, M.A. FA f. SozR, FA f. ArbR u. FA f. HGR

SGB V: 13 III Beschaffungsweg einhalten

Wird der Beschaffungsweg nicht eingehalten, ist eine Kostenbelastung nicht auf eine vorherige Leistungsablehnung durch die Krankenkasse zurückzuführen. Eine perkutane Nephrostomie bedingt nicht per se eine Unaufschiebbarkeit im Sinne einer zeitnahen Behandlung. Zwischen den Beteiligten ist die Erstattung der Kosten anlässlich einer stationären Krankenhausbehandlung in einer Privatklinik  über ca. 6.000 € streitig. Die Klage wurde abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

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06.02.2024

Informationen

LSG Baden-Württemberg
Urteil/Beschluss vom 25.04.2023
Aktenzeichen: L 11 KR 3741/21

Vorinstanzen

SG Karlsruhe
Urteil/Beschluss vom 18.10.2021
Aktenzeichen: S 14 KR 2286/20

Fachlich verantwortlich

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