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Volker Albrecht RA, FA f. SozR u. FA f. Stra

Jobcenter übernehmen keine Tilgungsraten für selbst bewohntes Eigentum bei nur 24 % Tilgung der Hauskredite nach 10 Jahren

LSG Hamburg, Urteil vom 10.07.2025 – L 4 AS 300/22 D

  1. Leistungen nach dem SGB II sind auf die aktuelle Existenzsicherung beschränkt; sie sollen nicht der Vermögensbildung dienen.
  2. Dementsprechend sind Schuldzinsen auf einen Finanzierungskredit als Bedarf für die Unterkunft zu übernehmen. Tilgungsleistungen sind hingegen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, da sie der Vermögensbildung dienen.
  3. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Finanzierung im Zeitpunkt des Leistungsbezugs bereits weitgehend abgeschlossen ist und der Erwerb der Immobilie außerhalb des Leistungsbezugs erfolgte.

Quelle: www.landesrecht-hamburg.de

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01.12.2025

Informationen

LSG Hamburg
Urteil/Beschluss vom 10.07.2025
Aktenzeichen: L 4 AS 300/22 D

Fachlich verantwortlich

Volker Albrecht RA, FA f. SozR u. FA f. Stra

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