Volker Albrecht RA, FA f. SozR u. FA f. Stra

Versicherungspflicht von Lehrern und Dozenten immer einzelfallabhängig

Ob Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit - insbesondere als Dozent an einer Volkshochschule - bei entsprechender Vereinbarung stets als selbstständig anzusehen wäre.

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16.04.2025

Informationen

BSG
Urteil/Beschluss vom 05.11.2024
Aktenzeichen: B 12 BA 3/23 R

Vorinstanzen


Urteil/Beschluss vom 16.06.2025
Aktenzeichen:

Fachlich verantwortlich

Volker Albrecht RA, FA f. SozR u. FA f. Stra

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